BR Wahl - Wann Minderheitensitz?
Hallo,
wir haben bisher keinen Betriebsrat und wollen nun einen wählen. Wir sind 36 Beschäftigte, davon 1 Frau. Die 1 Frau hat sich auf die Wahlvorschlagsliste zur BR-Wahl stellen lassen.
Bei der Wahl des Wahlvorstandes wurde gesagt, dass bei der BR-Wahl auf das Geschlecht der Minderheit kein Mindestsitz entfallen werde, weil der Betriebsrat dafür mehr als 3 Mitglieder haben muss.
In § 15 Abs. 2 BetrVG heißt es doch aber: "Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens 3 Mitgliedern besteht."
Unser BR wird ja aus 3 Mitgliedern bestehen. Was ist denn nun rechtens?
Vielen Dank für Eure Antworten.
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