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Zitat von meistermacher
Prima das du Die prüfung bestanden hast.
Das Ergebnis liegt dir vor, d.H. du hast eine Schriftliche Bestätigung der Kammer (IHK, HWK), das du mit dem heutigen Tag X.Y.Z die Prüfung zum Oberunterüberkoch bestanden hast. Unterschrift des Ausschusses
Wenn dem so ist bist du nun fertiger Koch und hast einen Anspruch auf ein Jungkochgehalt.
Da der Chef dich weiter beschäftigt ist auch noch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden (das jedoch mit kurzen Fristen gekündigt werden kann).
MfG
meistermacher
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Wo lebst Du denn?
Seit wann ist man nach einer Ausbildung zum Bürokaufmann ein fertiger Koch??