#13 (permalink)  
Alt 27.06.2009, 07:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.06.2009
Ort: O.i.O
Beiträge: 123
Standard AW: Muss mein AG nach bestandener Prüfung mehr zahlen?

Zitat:
Zitat von meistermacher Beitrag anzeigen
Prima das du Die prüfung bestanden hast.
Das Ergebnis liegt dir vor, d.H. du hast eine Schriftliche Bestätigung der Kammer (IHK, HWK), das du mit dem heutigen Tag X.Y.Z die Prüfung zum Oberunterüberkoch bestanden hast. Unterschrift des Ausschusses

Wenn dem so ist bist du nun fertiger Koch und hast einen Anspruch auf ein Jungkochgehalt.
Da der Chef dich weiter beschäftigt ist auch noch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden (das jedoch mit kurzen Fristen gekündigt werden kann).
MfG
meistermacher
Wo lebst Du denn?
Seit wann ist man nach einer Ausbildung zum Bürokaufmann ein fertiger Koch??
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an