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Also erstmal kenne ich das so, dass ABM Kräfte ganz normale Arbeitnehmer sind.
OB man dann und wie kurzfristig zu einem Arbeitseinsatz am Wochenende eingeteilt werden kann, das hängt davon aber was zur Lage der Arbeitszeit, zu Mehrarbeit und Überstunden im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist. Ansonsten hat sie in den ersten 6 Monaten keinen Kündigungsschutz, d.h. der Arbeitgeber kann einfach, fristgerecht, grundlos kündigen. MfG Matthias |
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