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Hallo erstmal!
Folgende Situation: Eine Abteilung eines Krankenhauses gewährleistet die 24/7 Anwesenheit eines Arztes mittels 24h-Bereitschaftsdiensten (7 - 15:30 Regelarbeitszeit 15:30 - 7 Bereitschaftsdienst, dann nach Hause). Die Aktivzeit liegt irgendwo bei 3x % -> höchste Bereitschaftsgruppe nach TV. Alle AN sind zufrieden, der Chef auch. Es erfolgt eine Auswertung der Bereitschaftsdienstbelast ung. Ergebnis: die o.g. 30 +/-% Aktivzeit, davon wie in allen Kliniken der größte Teil nachmittags und abends, weniger in der Nacht. I. Frage: Darf der AG (Verwaltung) festlegen, daß z.B. 12h Schichtdienst / 8h Schichtdienst / Spätschicht mit darauf folgendem Bereitschaftsdienst bis zum Morgen geleistet werden muß, wenn dadurch 1. die Patientenversorgung sich verschlechtert, da kaum noch Kontinuität bestehen kann (einer kommt erst zum SD, einer nachm BD nach Hause, einer nimmt FZA vom Wochenende...) 2. die Ausbildung, deren Aufgabe das Krankenhaus ja übernommen hat, darunter stark leidet? 3. Der Kliniksdirektor (=Abteilungsleiter) nicht dafürstimmt II. Frage: Darf ein Arbeitgeber die gewährte Bereitschaftsdienstgruppe (zusammen mit dem Dienstsystem) frei nach Belieben nach unten korrigieren, obwohl die Kriterien für die höchste nachweislich erfüllt sind (und sich daraus natürlich ein nicht unerheblicher finanzieller Nachteil für den AN ergibt)? ??? in Worten: Die drei Fragezeichen ![]() Besten Dank für die Hilfe schonmal! G. |
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| bereitschaftsdienst, bereitschaftsdienstgruppe, dienstsystem |
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