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Meine Kollegin hat mich heute folgendes gefragt: Sie hatte vor kurzem 2 Wochen Urlaub. Während dieser Zeit waren 2 gesetzliche Feiertage. Kann sie diese 2 Tage von ihrem in Anspruch genommenen Urlaub anziehen und sich somit 2 Tage Urlaub sparen?
Wie ist die Rechtslage? Ich hab im Bundesurlaubgesetz geschaut. Dort heisst es in §3 (1): "Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 2 Werktage." (2):"Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzlicher Feiertage sind." Das würde doch bedeuten, dass ein Urlaubstag an einem Feiertag nicht angerechnet werden darf? ![]() |
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| bundesurlaubgesetz, feiertag, gesetzlicher feiertag, urlaub, werktage |
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