Zitat:
und bezüglich dieser überstunden muß man halt schauen, was dazu in deinem arbeitsvertrag steht
mit entsprechenden klauseln könnte zumindest vereinbart werden, daß überstunden bis zur gesetzlich zulässigen höchstarbeitszeit mit dem vereinbarten lohn abgegolten wären...
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Kriegsrat,
diese Klausel bei dem Gehalt? Ob die dann wirksam wäre möchte ich dann doch bezweifeln.
Rosalie,
Du kommst mit Deinen Zusatzinformationen ziemlich spät rüber. Deine Eingangsfrage war nach der zulässigkeit der 6 Tagewoche, dazu hast Du die Antworten bekommen. Wenn Du die Bedingungen geändert haben willst muß Du schon gegenüber dem AG aktiv werden, fordere Deine Rechte (Pause, Überstundenzahlung usw.) ein.
Viel Erfolg
skipper