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Alt 24.06.2009, 20:33
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Standard gehaltsnachweise unzureichend

Hallo,

meine ärgerliche odyssee: ex-ag zahlte lohn nicht, erstellte keine gehaltsnachweise, kein arbeitszeugnis. vom arbeitsgericht letztes jahr auf alle drei sachen durch mich verklagt und auch gewonnen. gehalt kommt alle paar wochen mal per rate. nach einem jahr habe ich nun arbeitszeugnis und gehaltsnachweise über gerichtsvollzieher erhalten.
fazit:
- arbeitszeugnis note mangelhaft. auf den ersten blick erkennbar: in keinerlei hinsicht dem ex-an gegenüber wohlwollend formuliert, falschbehauptungen etc.
- gehaltsnachweise unzureichend, da weder sozialversicherungsnummer noch abzüge der sozialversicherungsbeiträ ge vermerkt.

frage:
an wen muss ich mich nun wieder wenden, damit ich diese sachen ordentlich erstellt bekomme? der kenntnisreiche gerichtsvollzieher nimmt dazu keinen bezug, da seine arbeit erledigt: vom arbeitsgericht geforderte unterlagen beschafft, anscheinend egal ob ordnungsgemäß oder unzureichend erstellt.
muss ich mich mit dieser problematik erneut an das arbeitsgericht wenden, wenn der ex-ag meine darauf hinweisenden schreiben ignoriert? wenn arbeitsgericht: kommen im falle der streitigkeit zum unzumutbaren arbeitszeugnis kosten auf mich zu? oder wegen der dann neuerlichen klageschrift gegen die fehlerhaften gehaltsnachweise?

Ich bin dankbar für jede fachlich hilfreiche Info.
Vielen dank im voraus.
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Stichworte
arbeitgericht, gehaltsnachweise

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