AW: gehaltsnachweise unzureichend
Zitat:
Zitat von Klaus II
Je nachdem, was im ersten Verfahren rauskam (Vergleich oder Urteil) und wie die Sache damals ausformuliert wurde, gibt es verschiedene Vorgehensweisen.
Als Laie blickt man da kaum vollständig durch. Insofern ist da ein Anwalt durchaus hilfreich.
Der kostet zwar Geld, das bei entsprechend niedrigem Einkommen über Beratungs- oder Prozeßkostenhilfe von der Staatskasse übernommen werden kann. Dafür erledigt er das aber in der Regel supercalifragilisticexpia ligetisch. :-)
Klaus II
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Diese Wort ist Wunderbar und außerdem................. ...
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Moin, Moin,
BIG
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in dem er einem anderen hilft.
Mahatma Gandhi
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