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Hallo,
erstmal DANKE an alle, die sich den langen Text wirklich antun wollen, ich schulde euch allen etwas!!! ich werde wohl nächste Woche beim Arbeitsgericht eine Klage gegen meine früheren Arbeitgeber einreichen, da ich bis heute von ihnen noch kein ordentliches Arbeitszeugnis erhalten habe. Ich hatte meinen letzten Arbeitstag Mitte August 2008 und habe bisher einen einzigen Vorschlag erhalten, und das im Februar 2009, der aber komplett inakzeptabel war und den ich mit Nachbesserungsforderung zurückgesendet habe. Seitdem haben meine Chefs auf keine Emailnachfrage mehr reagiert (Anfang und Mitte Mai), sodass ich ihnen letzte Woche eine 2wöchige Frist gesetzt habe, die am Montag verstreichen wird (wovon ich ausgehe). Die Klage bezogen auf das Arbeitszeugnis sehe ich entspannt, da der Vorschlag wirklich ne 5-6 war, während ich mich eher im Bereich 2 gesehen habe, was mir auch Ex-Kollegen bestätigt haben, die ich als Referenzen im Zeugnisvorschlag meinerseits genannt habe. Jetzt aber zum eigentlichen Problem: Im Dezember 2007 wurde bei uns in der Firma der variable Gehaltsanteil, wie er vertraglich festgeschrieben war, gestrichen bzw. in ein Fixgehalt umgewandelt, und oben drauf gab es eine Beteiligung am Unternehmenserfolg. Diese wurde mir Mitte 2008 für das Jahr 2007 ausgezahlt, ich habe dieses Dokument schriftlich. Allerdings eben nur ein einziges Dokument, da ich vor dem Jahresabschluss für 2008 ja bereits gekündigt hatte. Da ich aber von Januar 2008 bis September 2008 (abzüglich 2 Monate Elternzeit??) zum Unternehmenserfolg beigetragen habe, bin ich der Meinung, dass mir anteilig etwas zusteht. Die Vertragsänderung bezogen auf die Beteiligung am Unternehmenserfolg haben wir NIE schriftlich bekommen, meine Ex-Kollegen haben diese bis heute nicht schriftlich erhalten. Theoretisch könnte ich also jeden vor Gericht antanzen lassen und sie müssten aussagen, dass es diese Beteiligung gibt. Gefahr die ich dabei sehe: Meine Ex-Chefs könnten argumentieren, dass dies eine Einmalzahlung war bzw. diese Beteiligung nur ausgezahlt wird, wenn man das gesamte Kalenderjahr in der Firma war. Eben nichts schriftlich definiert. Da man die eigenen Kosten in erster Instanz immer selbst tragen muss möchte ich das Ganze eben ohne Anwalt machen und daher nur wissen, ob ihr den Passus mit der Beteiligung am Unternehmenserfolg rauslassen würdet, weil die Chancen das zu gewinnen gering sind (und ich dann auf den Gerichtskosten sitzen bleibe) oder ob ihr meint, dass das durchaus erfolgsversprechend ist. Bei der Beteiligung geht es um ca. 1500 €uro brutto. Danke und Gruß Ein NICHT-Anwalt auf der Suche nach Rat ![]() Edit: Wie ich eben von einem Ex-Kollegen erfahren habe, haben einige Mitarbeiter die Beteiligung am Unternehmenserfolg inzwischen schriftlich als Vertragserweiterung erhalten. Außerdem haben die in der Firma eine Bewertung eingeführt, die die Beteiligung individuell regelt, drei Aspekte mit 1-5 Punkten. Hieße im schlimmsten Fall geben die mir 3 Punkte, wodurch die Beteiligung bei maximal 200 Euro liegen dürfte. Allerdings ist diese Bewertungsskala nachweislich (theoretisch Aussage von Ex-Kollegin) erst NACH meinem Ausscheiden entworfen worden, vorher wurde nur zwischen Junior (Faktor 1), Consultant (Faktor 1,5) und Senior (Faktor 2) differenziert. Geändert von MickBlue (24.06.2009 um 09:40 Uhr). |
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