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Alt 15.06.2009, 19:11
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 22
Standard AW: Bereitschaftdienst

Ebenfalls eine Regelung aus der IT:

Reduktion der täglichen geschuldeten Arbeitszeit auf 5h an den Bereitschaftstagen (damit bei einem Einsatz keine gesetzlichen Grenzen für die AZ überschritten werden). Dafür keine finanzielle Entschädigung für die reine Bereithaltung, aber den Gegenwert von 15h für eine Woche kannst Du ja anhand Deines ungefähren Stundenlohns errechnen.

Die in Einsätzen geleistete Zeit geht aufs AZK. ZUsätzlich Ausbezahlung der Tarifvertraglich vereinbarten Zuschläge zum Stundenlohn für Nacht- Wochenend- und Feiertagseinsätze.

Erreichbarkeit von 19:00 -7:00 an Werktagen, 24h an Wochenenden und Feiertagen. Reaktionszeit 30min, danach je nach Kunden-SLA. Namentlich für jede Woche bekanntes BAckup wird nach 9h Arbeitszeit informiert, wenn nicht abzusehen ist, dass die Sache innerhalb gesetzlich zulässiger AZ zu beseitigen ist (entsprechende Personaldecke). Das kann relevant werden, wenn keine Vorprüfung durch eine 24h-Schicht erfolgt.

Soweit ich mich erinnere, gibt es aber Grenzen, in welchen Abständen ein MA mit der Rufbereitschaft belastet werden darf - weiss nur nicht, ob das ein TV-Problem war, oder ein gesetzliches. Müßten sich die Jura-Profis dazu äußern. Bei 3 Leuten wird das schon etwas knapp.

Das System könnte bei Eurer Personaldecke scheitern, wenn es regelmäßiger zu Einsätzen kommt. Die entstehende Überzeit muss ja irgendwann abgeglitten werden, d.h. wer viele Einsätze hat, fehlt dann irgendwann im Regelbetrieb.

Gruss, klarabella
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Stichworte
breitschaft, rufbereitschaft, vergütung

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