AW: Werkstudent: 20h Regel und Feiertage
Hallo Xotox,
nun endlich habe ich deinen Sachverhalt verstanden.
1. der Arbeitgeber kann dir problemlos die 4 Stunden gut schreiben.
als Student darfst auch du deine Arbeitszeit gleichmäßig oder ungleichmäßig verteilen.
2. die 4 Stunden kannst du zu irgendeinem Zeitpunkt in diesem Monat abfeiern.
Bei der Überprüfung ob du weiterhin als Arbeitnehmer Werkstudent bist wird auf die Monatsstunden die bezahlt werden geschaut und nicht auf die Art und weise wie du diese Stunden erreicht hast. (zu meiner Studentenzeit habe ich immer jede 2. Woche auf Nachtschicht voll gearbeitet, weil dort der Bedarf an Arbeitskräfte war.. und habe nie Probleme mit meinem Status als Werkstudent gehabt).
MfG
Meistermacher
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