Änderungskündigung nach Betriebsübergang - Verlagerung Arbeitsort
Hallo,
muss man nach einem Betriebsübergang eine Änderungskündigung annehmen die den Wechsel des Arbeitsortes aufgrund der Verlagerung der Arbeitsplätze (ca. 500km weit entfernt) beinhaltet, um eine betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden?
Soviel ich weiß hat man nach einem Betriebsübergang 1 Jahr Bestandsschutz in dem der Arbeitsvertrag nicht verschlechtert werden kann. Eine Verlagerung des Arbeitsortes ist aber ein Verschlechterung des Arbeitsvertrages, oder?
Vielen Dank im Voraus für Antworten :-)
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