#10 (permalink)  
Alt 25.05.2009, 11:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 14.09.2008
Beiträge: 977
Standard AW: Ablehnung der teilzeit nach Erziehungsurlaub

Zitat:
Zitat von Red_Panther Beitrag anzeigen
Möglicherweise hat das Arbeitsgericht beim Gütetermin mit dem "kann man nix machen" auch nur den Part mit der Verteilung angesprochen, bzw. die möglicherweise unzulässige Verknüpfung beider Forderungen.


Red
Zu der möglicherweise unzulässigen Verküpfung beider Forderungen sagt meine Ausgabe des TzBfG in § 8,2 Satz 2

Zitat:
Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.
mfg


Günni
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
abfindung, erziehungsurlaub, teilzeitantrag

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an