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Hallo, ich brauche eure Hilfe. Mein Mann kommt nun das erste mal in die Kurzarbeit.
![]() Er arbeitet am Flughafen, so das er oft Nachts und am Wochenende arbeitet. Dafür erhält er beitragsfrei und sozialversicherungsfreie Zuschläge. Nun meine Frage: Die berechnung des KUG ist klar Sollentgelt (Brutto ohne Mehrarbeit und ohne Zuschläge die beitragsfrei sind) abzzgl. Istentgelt (zu erwartendes Brutto inkl. Mehrarbeit und aller Entgeltanteile) und was heißt das nun. Muß er die steuerfreien Zuschüße dazu rechnen ? wenn ja dann ürde er nie KUG in Anspruch nehmen können. Oder??? Bsp. Brutto normal 2000 + 400 steuerfrei brutto kug 1600 + 400steuerfrei bekommt er nun KUG oder Pech gehabt. Wie gesagt die Firma arbeitet rund um die Uhr. Die meiste arbeit fällt immer auf nachts und aufs Wochenende Das Arbeitsamt sagte mir sie glauben das es angerechnet wir, laut Gewerkschaft und IHK wird es nicht angerechnet. Da ich aber niemanden kenne der kurzarbeit hat plus steuerfrei Zuschläge bräuchte ich Antworten. tausend dank Irene |
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| kurzarbeitergeld, steuerfrei zuschüße |
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