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Alt 22.05.2009, 16:51
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Standard Anrechnung Steuerfreier Zuschläge bei Kurzarbeit

Hallo, ich brauche eure Hilfe. Mein Mann kommt nun das erste mal in die Kurzarbeit.
Er arbeitet am Flughafen, so das er oft Nachts und am Wochenende arbeitet. Dafür erhält er beitragsfrei und sozialversicherungsfreie Zuschläge.
Nun meine Frage:
Die berechnung des KUG ist klar
Sollentgelt (Brutto ohne Mehrarbeit und ohne Zuschläge die beitragsfrei sind)
abzzgl.
Istentgelt (zu erwartendes Brutto inkl. Mehrarbeit und aller Entgeltanteile) und was heißt das nun.
Muß er die steuerfreien Zuschüße dazu rechnen ? wenn ja dann ürde er nie KUG in Anspruch nehmen können. Oder???

Bsp. Brutto normal 2000 + 400 steuerfrei
brutto kug 1600 + 400steuerfrei

bekommt er nun KUG oder Pech gehabt. Wie gesagt die Firma arbeitet rund um die Uhr. Die meiste arbeit fällt immer auf nachts und aufs Wochenende

Das Arbeitsamt sagte mir sie glauben das es angerechnet wir, laut Gewerkschaft und IHK wird es nicht angerechnet.
Da ich aber niemanden kenne der kurzarbeit hat plus steuerfrei Zuschläge bräuchte ich Antworten.
tausend dank

Irene
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Stichworte
kurzarbeitergeld, steuerfrei zuschüße

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