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Hallo liebe Mitglieder,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe das Forum durchforstet und keine Antwort gefunden. Kurz zu meiner Anstellung: 1.01.2007-31.12.2007 Audi Nordic AG -> 1-jährige Befristung bei Audi Nordic AG (100%ige Tochtergesellschaft/unternehmen von der Audi AG) in Schweden 1.01.2008-31.08.2008 Audi Nordic AG -> Verlängerung um 6 Monate. Bis hier ist alles fein! Im März 2008 habe ich mich auf eine interne Stelle in der Zentrale in Deutschland beworben. Mir wurde erklärt, dass ich ja in Schweden bei einer Tochtergessellschaft war und als Externer gelte, somit einen befristeten Arbeitsvertrag bekomme. Gut, habe ich akzeptiert... Also: 1.05.2008 - 30.04.2009 Audi AG wurde nun 1 mal verlängert auf 1.05.2009 - 30.04.2010 Audi AG Nun habe ich bereits Bedenken, dass die Krise 2010 nicht verschwindet. Meine Frage: Ist das rechtlich in Ordnung, dass die Audi AG die Audi Nordic AG - eine 100%ige Tochtergesellschaft - als völlig fremdes und eigenständiges Unternehmen sieht? Weil wenn es nicht richtig ist, würde ich ja schon bedeutend länger als 24 Monate bei Audi arbeiten und hätte bereits den 3. Vertrag bzw. die 2. Verlängerung... -> somit Entfristung....?!? Als was zählt so ein "100%iges Tochterunternehmen"? Man fühlt sich schon veräppelt, weil letztendlich habe ich "gefühlt" nur den Arbeitsplatz gewechselt und nicht das Unternehmen. Ich bedanke mich für Eure Unterstützung! Viele Grüße Bigxtra1ßß |
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| Stichworte |
| arbeitsvertrag, befristeter, befristung, tochtergesellschaft |
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