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Hallo
habe folgendes Problem: Arbeitnehmer wurde im Zuge von Einsparmaßnahmen im Febr. 2002 mit einer freiwilligen Änderungskündigung eine neuer Arbeitsplatz zugewiesen. Dieser wurde höher bezahlt als üblich. Nun will der Arbeitsgeber das Gehalt auf das übliche kürzen und droht mit einer Änderungskündigung. Was kann ich Ihn raten ? |
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| eingruppierung, gehaltsänderung, änderungskündigung |
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