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Hallo,
ich hatte letzte Woche meinen Gütetermin. Ich klage beim Arbeitsgericht auf Entfristung des Arbeitsvertrages. Es gab keine Einigung. Die Richterin stellte sich aber auf meine Seite. Wenn beim Kammertermin das Urteil für mich positiv ausgehen sollte, hat der Arbeitgeber einen Monat Zeit Berufung einzulegen. Kann ich sofort nach dem Urteil wieder beim Arbeitgeber arbeiten oder muss ich das Ende der Frist abwarten? |
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| befristung, weiterarbeiten |
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