#1 (permalink)  
Alt 19.05.2009, 08:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 2
Rotes Gesicht Berufung - Weiterarbeiten

Hallo,

ich hatte letzte Woche meinen Gütetermin. Ich klage beim Arbeitsgericht auf Entfristung des Arbeitsvertrages. Es gab keine Einigung. Die Richterin stellte sich aber auf meine Seite.

Wenn beim Kammertermin das Urteil für mich positiv ausgehen sollte, hat der Arbeitgeber einen Monat Zeit Berufung einzulegen. Kann ich sofort nach dem Urteil wieder beim Arbeitgeber arbeiten oder muss ich das Ende der Frist abwarten?
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
befristung, weiterarbeiten

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an