Mindest und Höchstarbeitszeit im Arbeitsvertrag
Hallo ,
mein Mann arbeitet im Sicherheitsgewerbe in Berlin als Wachmann als Teilzeitmitarbeiter . In seinem neuen Arbeitsvertrag ist eine Höchstarbeitszeit von monatlich 150 h festgelegt .
Meist arbeitet er weniger , als diese 150 h und wird dann nach der geleisteten Anzahl der Arbeitsstunden bezahlt . Soweit so gut .
Was geschieht , wenn er beispielsweise aufgrund mangelnder Auftragslage im Betrieb nur 50 Arbeitsstunden geleistet hat ? Werden dann auch nur die geleisteten Stunden vergütet oder muß in irgendeiner Form ein Lohnausgleich gewährt werden und wenn ja in welchem Umfang ?
Gleich vorweg gesagt : Im Konzern selbst haben wir niemanden gefunden , der uns darüber Auskunft geben konnte , weder beim Betriebsrat noch in der Zentrale .
Bin gespannt auf Eure Antworten !
Jane
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