Zitat:
Zitat von jane
im Vertrag ist wirklich nur die Höchstarbeitszeit vereinbart , die Regelung mit den 3 h kenne ich auch aus meinem Betrieb ( allerdings Gastronomie ) . Das scheint in seiner Firma aber anders zu sein , denn wenn sie die Leute manchmal schon nach 2 h heimschicken , obwohl mehr Arbeizszeit vereinbart waren , bezahlen sie 4 h .
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das hört sich sehr nach geltung eines tarifvertrages an
insbesondere im sicherheitsgewerbe (Bayern) ist ein passus vorhanden, der besagt, daß bei kurzeinsätzen mindestens 4 h zu bezahlen sind
und falls ein tarifvertrag gilt, ist je nach einstufung auch eine stundenregelung über die mindestarbeitszeit (z.B. lohngruppe IV 120 bis 160 std) festgelegt
also mal nachforschen ......