|
|||||||
| Gesamtübersicht | Hilfe | Benutzerliste | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren | Registrieren |
|
|
LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
|
|||
|
Hallo Forum,
bevor ich wieder unnötig Wind bei meinem ehemaligen Arbeitgeber mache, möchte ich doch erstmal hier lieber die Frage zu stellen. 1. Wie lange Warten auf ein Arbeitszeugnis ist zumutbar ? Ich wurde zum 31.03.2009 nach gerichtlichem Vergleich betriebsbedingt gekündigt. Nun will und muß ich mich ja auch schnellstmöglich weiterbewerben, um nach schnellstmöglich eine neue Arbeit zu finden. Ich habe am 08.04.2009 ein Zeugnis erhalten, welches grammatikalische Fehler und unzutreffende Aussagen aufweist. Dieses habe ich meinem EX-AG per Mail mitgeteilt und nach ca. 1 Woche ein neues Zeugnis erhalten, welches wieder die gleichen Fehler und eine falsche Stellenbeschreibung aufweist. Darum habe ich nochmals darum (per Mail) gebeten, einen Zeugnisvorschlag von mir anzunehmen. Nach wiederum 1 Woche Wartezeit habe ich nunmehr das Zeugnis mit richtiger Stellenbeschreibung und ohne Fehler erhalten. Allerdings wurde nicht so wirklich auf meinen Zeugnisvorschlag eingegangen. Meine Frage: Wie lange sollte ich jetzt noch ruhig bleiben? Anscheinend passiert ja nix (sind wieder 2 Wochen verstrichen) Was mache ich, wenn ich mich ohne das aktuelle Zeugnis bewerben möchte? Wie schreibe ich das in meinen BW-Unterlagen? Was kann ich tun, wenn jetzt gar nix mehr seitens meines EX-AG passiert ? Bin jetzt langsam am verzweifeln, da ich ja irgendwie wieder vorwärts kommen möchte... H E L P ... |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
|
|