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Alt 12.05.2009, 12:56
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Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 7
Standard Abrufbereitsschaft bei Kurzarbeit

Ich arbeite, weil ich ein Kind mir 8 Jahren allein erziehe, zu 65 %. 4 x vormittags und 1x ganztägig. Nun haben wir Kurzarbeit. Zu wieviel % ich angemeldet bin weiß ich nicht. Bisher weiss ich nur, dass ich seltens einbestellt werde. Muss ich nun tatsächlich auch außerhalb meiner vereinbaren Arbeitszeiten abrufbereit sein bzw. muss ich auch außerhalb dieser Zeiten arbeiten gehen wenn es der AG wünscht?
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