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Alt 12.05.2009, 08:16
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Standard AW: Gehaltskürzung im Mutterschutz

Zitat:
Zitat von ssteffal Beitrag anzeigen
Der Chef der Arbeitnehmerin entscheidet sich am 20.05., ob allen Mitarbeitern das Gehalt, aus wirtschaftlichen Gründen, um 20-25% gekürzt wird.

Na ja hier fängt das grosse Missverständnis schon an, bzw. dazu muss man was sagen:

"Ein Vertrag ist ein Vertrag." Genausowenig wie der Autohändler wenn du bei dem einen Golf bestellt hat, dir einfach einen Polo liefern kann weil ihm das mal so in den Sinn kommt, kann der Chef einfach entscheiden, dass den Leuten das Gehalt gekürzt wird.

Es kann Situationen geben in denen ein Tarifvertrag gilt mit Öffnungsklauseln wo das, in Absprache mit dem Betriebsrat möglich ist,
normalerweise geht das aber einseitig nicht.

Das ginge wenn die ANin also nicht einverstanden ist nur über eine Änderungskündigung, da sie aber schwanger ist hat sie Kündigungsschutz auch in dem Fall, ist also einseitig vom Chef nicht möglich.
Wenn die Fraus sagt: "Gehaltskürzung bin ich nicht einverstanden", dann gibt es keine.

Lass dich nicht ins Boxhorn jagen.

MfG
Matthias
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