Zitat:
Zitat von matthias
Genau so würde ich das auch sehen, dazu kommt wenn er dir jetzt 1-2 gibt, kommt er von dieser Note kaum mehr runter auch wenn du ab jetzt die Leistung einstellst. Er kann nur sehr schwer beweisen, dass deine Leistung danach nachgelassen hat.
Von daher ist der Sinn von Zwischenzeugnissen mir noch nicht richtig aufgegangen. In meinen Augen noch weniger aussagekräftig als die Endzeugnisse.
Dazu kommt, dass er jetzt wohl denkt du willst weg und deine Karriere ist damit beendet in der Firma (wobei war sie als Filialleiter vielleicht eh schon).
MfG
Matthias
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Und ich frage mich, warum ein Zwischenzeugnis verlangt werden konnte, einen Sinn sehe ich nämlich sehr wohl. Man hat lediglich ein Anrecht auf die Ausstellung eines solchen, wenn der für die Beurteilung zuständige Vorgesetzte nicht mehr im Betrieb tätig ist, oder wenn man von einem Betrieb in einen anderen des Unternehmens wechselt.
Nur so mal nebenbei, um seinen Marktwert zu taxieren, ist es nciht gedacht und es gibt hierfür auch keine Rechtsgrundlage. Bei der Beförderung zum Marktleiter hätte man eine solche vielleicht haben können - vielleicht wohlgemerkt. Momentan sehe ich hier keine Rechtsgrundlage...
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"Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu verteilen und Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."
Antoine de Saint-Exupéry