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Hallo,
folgende sachlage: ich fange im oktober diesen jahres an zu studieren... möchte aber noch bis oktober dann bei einer teilzeitstelle arbeiten auf steuerkarte ( 700 netto ca. im monat) jetzt war ich bei der besagten firma gewesen, die möchten jedoch längerfristig planen, sprich 1 jahr wollen die mich MINDESTENS beschäftigen... also bis april nächsten jahres... jetzt frag ich mich ob die das im vertrag richtig festlegen koennen, sprich mich dazu verpflichten dass ich 1 jahr da bleiben muss... oder ist sowas nicht möglich? ich weiss es hört sich für den abreitgeber unfair an, aber ich kenne das nur mit 4 wochen kündigungsfrist, koennte doch dann einfach sagen ich mache das bis nächstes jahr, kündige dann aber trotzdem rechtzeitig vor anfang des studiums.. weil der personalchef hatte auch irgendwie so komisch reagiert, von wegen "wenn sie mir das versprechen koennen, das sie bei uns 1 jahre bleiben dann würde ich sie einstellen..." was sagt ihr dazu? mfg |
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