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Alt 11.05.2009, 14:11
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Registriert seit: 11.05.2009
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Standard Umwandlung von Guttagen

Ich arbeite an einer Hotelrezeption und werde lt. Vertrag als Empfangsmitarbeiterin mit einem Brutto Gehalt von € 2150 geführt. Nachdem die Geschäftsführung gewechselt hat möchte man jetzt Guttage als "Überstunden" verrechnen, was in sofern nicht schlimm wäre, wenn nicht in dem Vertrag die Klausel "...mit dem Gehalt sind 10 Überstunden abgegolten..." drin wäre. Somit verschwindet also möglicherweise der Guttag im Zusammenhang mit der Überstundenpauschale. Ist das denn rechtens und wenn ja, kann ich mich irgendwie dagegen wehren? Wer kann mir da weiter helfen?
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Stichworte
empfangsmitarbeiter, guttage, überstundenpauschale

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