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Alt 10.05.2009, 08:10
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Beiträge: 14
Frage Wer trägt das Kurzarbeitergeld? Steuerzahler oder Arbeitslosenversicherungs beitragszahler?

Hallo Forum, der Titel sagt ja schon fasst alles. Ich möchte konkret noch wissen: Wenn jemand nun 2 Jahre lang Kurzarbeitergeld bekommt, danach aber trotzdem arbeitslos wird, hat er dann Anspruch auf ALG I oder sind dann seine Ansprüche „aufgebraucht“ und bekommt nur ALG II (HartzIV)? Vielen Dank für Antworten Neumann
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Stichworte
beiträge, kurzarbeit, kurzarbeitergeld, steuern

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