#1 (permalink)  
Alt 09.05.2009, 19:29
Benutzer
 
Registriert seit: 09.05.2009
Beiträge: 38
Standard Arbeitszeitbetrug

Hallo, guten Abend.
Kann oder muss bei Arbeitszeitbetrug die Fristlose folgen ?
Müsste da nicht die "schwere" der "Tat" eine Rolle spielen ? Oder ist großer Betrug = kleiner Betrug ? Das kann doch aufgrund der Bedeutung kein Gummiparagraph sein. Hat jemend Erfahrung, wie das am AG in Wuppertal gehandelt wird ? Vielen Dank im Voraus.
LG Namen lass ich mal weg.
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