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Ist es zulässig, dass der Arbeitgeber einfach aus dem Manteltarifvertrag aussteigt und sich nicht mehr an diesen hält?
Betrifft Tarifvertrag Groß-u. Außenhadel NRW. Es werden z.B. Ausbildungsvergütungen nur noch unter Tarif bezahlt, bzw. wird die bei Kurzarbeit vereinbarte Aufstockung von 16 % nicht gezahlt. |
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| Stichworte |
| arbeitgeber, ausstieg, kurzarbeit, tarifvertrag |
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