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Alt 28.04.2009, 12:26
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Standard befristeter Arbeitsvertrag mit anschließendem Beschäftigungsangebot // Schwangerschaft

Hi zusammen,

ich bin wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Fachhochschule des Landes Brandenburg und habe derzeit einen nach dem Wissenschaftszeitvertrags gesetz (WissZeitVG) befristeten Vertrag bis 31.12.2011. Da die Haushaltsmittel an meiner Fachhochschule knapp sind, hat man mir jetzt angeboten, eine über einen EU-Topf geförderte Stelle anzunehmen, die auch spannende neue Aufgaben für mich bieten würde. Die Förderung für diese Stelle wäre bis 31.12.2010 befristet. Damit ich, wenn ich die EU-Stelle annehme, nicht schlechter dastehe als zurzeit, hat die Personaldienststelle mir nun angeboten, dass ich mit meinem neuen EU-Arbeitsvertrag bis 31.12.2010 auch ein Beschäftigungsangebot für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2011 erhalte (einen neuen Vertrag für diesen Zeitraum können man mir noch nicht geben, da man nicht wisse, welche Aufgaben ich dann übernehmen solle).

Nun meine Fragen:
1. Die Personalstelle behauptet, dass ich mich auch auf das Beschäftigungsangebot einklagen könnte und es "genau so viel wert und genau so sicher" sei wie ein Arbeitsvertrag. Stimmt das?
2. Was passiert, wenn ich in der Zwischenzeit schwanger werde? Habe ich dann einen garantierten Arbeitsvertrag bis 31.12.2011 oder könnte die Gefahr bestehen, weil es nur ein Beschäftigungsangebot und kein Arbeitsvertrag ist, dass ich dann keinen Vertrag für diese letzten 12 Monate habe?
3. Sehe ich das richtig, dass mein Arbeitsvertrag auf jeden Fall am 31.12.2011 endet, auch wenn Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternzeit zeitlich bis über diesen Termin hinaus reichten?

Für jede Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar!

Herzliche Grüße,

Tusnelda.
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Stichworte
arbeitsvertrag, befristung, beschäftigungsangebot, schwangerschaft

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