Kündigung während Kurzarbeit
Hallo an alle,
ich bin eine etwas ratlose Tochter meines Vater -Schweißer-, dem im Februar 2009 die Kündigung ausgesprochen wurde, während er bereits auf Kurzarbeit gesetzt wurde.
Er hat sich einen Anwalt genommen, der mir aber nicht ganz fit in Sachen Arbeitsrecht scheint (ist darauf auch nicht spezialisiert), konnte z.B. meinem Vater u.s. 1. Frage nicht beantworten (!).
1. Steht ihm bis zum Ausscheiden aus der Firma der volle Lohn, d.h. aus der Zeit VOR der Kurzarbeit, zu oder erhält er weiter Kurzarbeitergeld aufgrund des noch schwebenden Verfahrens (zweiter Gerichtstermin, weil keine Einigung, erst im Dezember 2009)?
2. In welcher Höhe steht im eine Abfindung zu (knapp 10 Jahre bei der Firma) - Sein Chef will im gerade mal 1.000 EUR zahlen- ?
3. Sein Chef hat ihm letzten Freitag mündlich mitgeteilt, dass er heute auf Arbeit kommen soll, weil es einen schwierigen Schweißauftrag gibt. Es gibt aber noch zwei andere Schweißer, denen NICHT gekündigt wurde, die aber seit Januar auf Kurzarbeit sind und die der Chef NICHT deswegen in die Firma holt! Mein Vater beruft sich auf seine betriebsbedingte Kündigung und seine darin stehende "Minderqualifikation" und ist heute nicht in der Firma erschienen. Ist das o.k.? Müßte sein Chef eigentlich zunächst die ungekündigten Schweißer beschäftigen?
Herzlichen Dank schon jetzt für die Antworten, achso, wichtig: Bitte Gesetze benennen, aus denen ich mir entsprechendes erlesen kann, danke!
Helena
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