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Alt 28.04.2009, 11:27
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Standard AW: Kündigung während Kurzarbeit

1. Eine Anmeldung der Kurzarbeit und gleichzeitige Kündigung ist nicht zulässig. Eine der Voraussetzungen für die Kurzarbeit ist die Tatsache daß der Arbeitsausfall vorrübergehend ist. Kurzarbeit soll Sicherung der Arbeitsplätze dienen. Somit handelt es sich um einen Verstoß gegen die Bedingungen der AA. Mehr in Kurzarbeit Kündigung.
2. Nach § 1a KSchG steht ihm eine Abfindung nur dann zu, wenn sie zugesagt worden ist.
3. Während der Kurzarbeit entscheidet der Arbeitgeber über den Einsatz der Kurzarbeiter. Ihr Vater hat in der Arbeit zu erscheinen.
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Stichworte
abfindung, kurzarbeit, kündigung

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