#1 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 18:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.04.2009
Beiträge: 2
Standard Dienstreise ins Ausland an deutschen Feiertagen?

Hallo zusammen,

ich soll zur Pfingstzeit für geschlagene drei Wochen nach England um an mehreren Audits teilzunehmen. Mein Arbeitgeber meint das der §9-11 des deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht zutrifft . Also keine ausgleichenden Ruhetage und extra Vergütung für Fronleichnam und Pfingstmontag.

Zudem verlangt er von mir, dass ich nach der regulären Arbeitszeit von 8 Stunden, Anbends meine Emails aus Deutschland bearbeite. Das kann bestimmt so 3-5 Stunden in Anspruch nehmen. Ich befürchte, dass ich nicht auf meine 11 Stunden durchgehende Ruhezeit komme. Oder gibt es eine Zusatz der besagt, dass es nicht an einem Stück sein muss?

Da ich hier total auf dem Schlauch stehe und nicht gleich zum Anwalt rennen möchte, hoffe ich das mir hier jemand die Sachlage erläutern kann.

LG,
Flo

Geändert von loomo (24.04.2009 um 18:25 Uhr). Grund: Im Titel den Buchstaben "d" im Wort Ausland vergessen *schäm
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen

Stichworte
arbeitszeitgesetz, ausland, dienstreise, feiertag

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an