Hallo zusammen,
ich soll zur Pfingstzeit für geschlagene drei Wochen nach England um an mehreren Audits teilzunehmen. Mein Arbeitgeber meint das der §9-11 des deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht zutrifft

. Also keine ausgleichenden Ruhetage und extra Vergütung für Fronleichnam und Pfingstmontag.
Zudem verlangt er von mir, dass ich nach der regulären Arbeitszeit von 8 Stunden, Anbends meine Emails aus Deutschland bearbeite. Das kann bestimmt so 3-5 Stunden in Anspruch nehmen. Ich befürchte, dass ich nicht auf meine 11 Stunden durchgehende Ruhezeit komme. Oder gibt es eine Zusatz der besagt, dass es nicht an einem Stück sein muss?
Da ich hier total auf dem Schlauch stehe und nicht gleich zum Anwalt rennen möchte, hoffe ich das mir hier jemand die Sachlage erläutern kann.
LG,
Flo