#25 (permalink)  
Alt 26.04.2009, 09:48
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Registriert seit: 14.03.2009
Ort: Wo auch Kölner wohnen
Beiträge: 1.303
Standard AW: Dienstreise ins Ausland an deutschen Feiertagen?

Zitat:
Zitat von Kölner Beitrag anzeigen
Also hast Du bei einem Feiertag an Deinem Wohnort und einer Arbeit an einem anderen Ort, der diesen Feiertag nicht hat, einen Feiertagzuschlag zu erhalten. Umgekehrt nicht!
Dabei muss dann nur noch berücksichtigt werden wie lange der Ausflug dauert.
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Stichworte
arbeitszeitgesetz, ausland, dienstreise, feiertag

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