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Mein Problem in Kürze:
Beschäftigt als Leiharbeiter bis 30.04.07 im Betrieb. Danach Zeitvertrag, gültig bis zum 30.04.2008. Arbeitunfall am 31.04.2009. Ich bin nach Amputation einer Fingerkuppe, vorerst bis Ende April Arbeitsunfähig geschrieben. Am 6.04.09 erklärte mir der Vorgesetzte Meister, das man sich entschlossen habe, mich nicht fest einstellen zu wollen, und Er der Auffassung sei, das mein Arbeitverhältnis am 30.04.09 Automatisch Ende. Ich erklärte das ich seit dem 01.05.2008 von einem Unbefristeten Arbeitsverhältnis ausgehe. Am 20.04.09 hat mein Vorgesetzter erneut am Telefon erklärt, das Er das Arbeitverhältnis zum Monatsende als beendet ansieht. Frage: Gibt es da eine Deutliche Rechtssprechung, es gibt nur diesen einen Zeitvertrag der am 30.04.2008 geendet hat. In den Abrechnungen gibt es Spalten für Eintritt ( 01.05.2007 ) und Austritt ( kein Datum ). Was kann, sollte, muß ich machen, wen der Arbeitgeber, wie ich annehmen muß, einfach ab Mai keine Lohn mehr Überweist und keine Abrechnung mehr für mich erstellt. Geändert von Peter C (20.04.2009 um 12:10 Uhr). |
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| Stichworte |
| arbeitsunfall, entlassung, festvertrag, zeitvertrag |
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