
22.04.2009, 09:54
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AW: § 10 Verschwiegenheitsverpflic htung
Zitat:
Zitat von JustinCase
hier die Antwort vom AG
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----- Original Message -----
From: XXXX YYYYY
To:
Sent: Wed, 17 May 8888 09:55:44 +0200
Subject: Betriebsratswahlen und Wahlkampf....
...sind eine gute Sache, auch die Geschäftsleitung unterstützt selbstverständlich die
Mitbestimmungsrechte und -pflichten des Betriebsrates.
Die kommenden Neuwahlen am 24.Mai 8888 werden daher als willkommene Gelegenheit
gesehen, um Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgeber sinnvoll zu vereinen.
In einem demokratischen Staat wie Deutschland sind Wahlen und der
dazugehörige Willensbildungsprozess immer auch ein Indikator für Unabhängigkeit und die
Möglichkeit zur freien Meinungsäusserung. Diese Punkte sind ein wesentlicher Bestandteil
demkoratischer Grundsätze. Dabei gelten aber gewisse Regeln, unter anderem gehört
dazu die Würde und die Person der Mitmenschen zu achten und zu wahren.
Die Geschäftsleitung musste feststellen, dass nicht alle motivierten Wahlkämpfer diese
Rechte achten. Wir weisen daher darauf hin, dass Mobbing oder die Verletzung der
Würde eines Mitmenschen nicht zu den Punkten gehören, die künftige
Betriebsratsmitglieder als Eckpunkte und Grundlage Ihrer (zukünftigen) Tätigkeit auffassen
sollten. Da wir in diesem Haus aber grundsätzlich von mündigen Mitarbeitern ausgehen,
werden wir zum Schutz des Einzelnen Hinweise auf Mobbing oder Hetze strengstens
verfolgen, da dies weder in einem Unternehmen noch in einem Wahlkampf etwas verloren
haben.
Mit der Bitte um Beachtung
Die Geschäftsleitung
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ich finde das ist Infiltration von BR und Manipulation von Wahlen. Was kann man dagegen tun? Wenn sowas nochmals vorkommt?
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das ist alles aber sicher kein Fall für den Staatsanwalt!
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