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Gehaltsabzug bei Beschädigung
Hallo Furum, Mich würde mal interessieren wie folgender fiktiver Fall aussieht: Ein Angestellter Kraftfahrer hat während seiner Tätigkeit einen Schaden versacht. Beispielsweise Zündschlüssel im Zündschloss abgebrochen. Natürlich ohne Vorsatz. Hätte dann der Arbeitger das Recht Ihm diesen Schaden vom Gehalt abzuziehen? Danke schon mal im Vorraus Fr. |
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