Zitat:
Zitat von Franz555
Hätte dann der Arbeitger das Recht Ihm diesen Schaden vom Gehalt abzuziehen?
|
Ob und in welcher Höhe ein AN zum Ersatz eines von ihm verursachten Schadens verpflichtet ist, obliegt
nicht der Beurteilung durch den AG. Und schon gar nicht darf sich ein AG ohne entsprechende Rechtsgrundlage an dem Lohn-/Gehaltskonto seiner AN bedienen.
Der Schadensersatzanspruch muss gesondert geltend gemacht werden, wobei durch einen Richter immer die Haftung des ANs im Sinne der Fahrlässigkeit geprüft wird. Da hätte dieser AG allerdings mehr als schlechte Karten, was die Berechtigung seiner Forderung betrifft.
In Anbetracht der angegebenen Schadenssumme ...
Selbst wenn einem AN gegenüber berechtigte Forderungen geltend gemacht werden können, sind bei Gehaltsabzügen
Pfändungsgrenzen zwingend einzuhalten.
Bezogen auf einen AN ohne Unterhaltsverpflichtungen würde einer Summe von 850 € ein Nettoverdienst von 2.200 € gegenüberstehen.