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Alt 03.04.2009, 08:01
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Registriert seit: 02.04.2009
Beiträge: 6
Standard AW: Transfergesellschaft nach Elternzeit?

Das ist im Vertrag zum Glück schon drin. Und es steht auch fest, dass ich sofort gekündigt werde, wenn meine Elternzeit vorbei ist. Des weiteren denke ich, dass es kaum Sinn macht, sich auf einen Arbeitsplatz im Verlag einzuklagen. Dann bin ich bei der nächsten Kündigungswelle wieder mit dabei. Der Dampfer sinkt. Der neue Verleger will nur die Titelrechte, nicht die Qualität des Blattes halten. Wen interessiert schon Qualität...
Das mit dem Anwalt wird schwierig. Das ist der Haus- und Hof-Anwalt. Den wegzuschicken... heikel...
Mal sehen.
Ich danke allen, die bis hierhin was geschrieben haben. Das hilft!
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Stichworte
elternzeit, kurzarbeitergeld, transfergesellschaft

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