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Zitat von HerrIgel
Heute habe ich erfahren, dass mein AG den größten Teil seiner MA in Kurzarbeit schicken will. Beginn ist morgen. Da Kurzarbeit nicht in den Arbeitsverträgen geregelt ist und es auch keinen Betriebsrat gibt, der die Kurzarbeit hätte absegnen können, muss jetzt jeder MA einzeln der Kurzarbeit zustimmen. Die Zustimmung ist aber nicht verpflichtend.
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Kurzarbeit kann gegenüber einem AN definitiv nicht einseitig durchgesetzt werden, egal ob mit oder ohne BR. Es bedarf immer der Zustimmung des ANs. Diese kann explizit durch z.B. eine schriftliche Zustimmung oder durch konkludente Annahme erfolgen (der AN leistet einfach Kurzarbeit).
Der AN hat aber immer das Recht, Kurzarbeit verweigern zu können. Erst dann müsste der AG zum Mittel der Änderungskündigung greifen, weil er den Arbeitsvertrag eben nicht einseitig ändern kann.
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Zitat von HerrIgel
Wenn ich diese nicht unterschreibe, bin ich nach meinem Kenntnisstand entlassen. Sehe ich das richtig?
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Eine Änderungskündigung des AGs muss durch den AN doch überhaupt nicht unterschrieben werden. Es handelt sich um eine einseitige Willenserklärung, die dem Empfänger lediglich fristgerecht zugehen muss.
Da mit einer Änderungs
kündigung das Vertragsangebot verbunden ist, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, kann der AN erklären, die geänderten Arbeitsbedingungen abzulehnen, anzunehmen oder unter Vorbehalt anzunehmen.
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Zitat von HerrIgel
Gibt es eine Möglichkeit, die Gehaltseinbußen, die ich erleiden würde, wenn ich der Kurzarbeit zustimme, später wieder einzufordern - angenommen der Firma geht es in einem Jahr besser?
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Nein.
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Zitat von HerrIgel
Was ich befürchte ist, dass ich jetzt der Kurzarbeit zustimme und in drei Monaten dann eventuell doch gekündigt werde.
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Könnte natürlich passieren. Aber das originäre Ziel von Kurzarbeit ist, Entlassungen zu vermeiden.