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Hallo,
auch wir sind ab 1. März von Kurzarbeit betroffen. Unsere wöchentliche Arbeitszeit wird von 40 auf 32 Stunden reduziert. Wenn ich während der Kurzarbeit 3 Wochen Urlaub und während des Urlaubs das ungekürzte Gehalt weitergezahlt werden muss?, hätte ich doch bei nur 8 Stunden Kurzarbeit je Monat keine entgelteinbuße von mindestens 10 %! Erhalte ich dann für diesen Tag kein Kurzarbeitergeld? Mfg ritchi58 |
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| kurzarbeit, kurzarbeitergeld, urlaub |
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