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Alt 25.02.2009, 13:50
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Registriert seit: 25.02.2009
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Ausrufezeichen Kündigung trotz Kurzarbeit

Hallo,

unsere Firma hat 7 Mitarbeiter und keinen Betriebsrat. Wir sind eine IT-Firma und haben kaum mehr Aufträge.
Jetzt wurde ich und ein weiterer Mitarbeiter gekündigt und alle anderen Mitarbeiter sollen Kurzarbeit machen.
Da ja die Unterstüzung der Arbeitsargentur zum Kurzarbeitergeld gezahlt wird um eigentlich Kündigungen zu verhindern, denke ich mir das die oben geschilderte Situation ja eigentlich nicht dem Sinn der Unterstützung entspricht. Meine Frage ist, ob ich jetzt gegen die Kündigung vorgehen kann, oder ob der Arbeitgeber keine Unterstützung von der Arbeitsargentur erhält?

Gruß Monso
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Stichworte
kurzarbeit, kurzarbeitergeld, kündigung, widerspruch

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