#9 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 14:25
Benutzer
 
Registriert seit: 26.09.2008
Beiträge: 74
Standard AW: Langzeit AU und Urlaubsanspruch

Der MA bleibt bis zum Ende der Kündigungsfrist AU, da er den Job nicht mehr ausüben kann. In welchem Umfang er andere Arbeiten machen kann weiß ich nicht, kann also nicht sagen ob dann noch generell AU oder- rein auf die bisherige Arbeit bezogen- eben dann nicht mehr.
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