Überbrückungsgeld auch bei "Teil"-Selbstständigkeit ?
Hallo,
ich bin derzeit als Anwalt in einer Kanzlei angestellt und nebenberuflich als Berater im Anwaltsberuf selbstständig. Den Hauptanteil meines Einkommens erziele ich durch die angestellte Tätigkeit.
Wenn ich nun aus meinem Sozialversicherungspflich tigen Angestellten-Verhältnis heraus gekündigt werde, habe ich dann, trotz der bisherigen Selbstständigkeit, einen Anspruch auf ALG1 und auch Überbrückungsgeld bei Erweiterung der selbstständigen Tätigkeit auf den Hauptberuf als "Anwalt in der eigenen Kanzlei"?
Bevor ich mich nun bei teilweise unwissenden AA-Mitarbeitern erkundige hoffe ich hier vielleicht auf eine Anwort.
LG Teufelstanz
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