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Alt 22.02.2009, 12:53
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Registriert seit: 22.02.2009
Beiträge: 8
Unglücklich Kurzarbeit, Nebengewerbe, Angaben an AG??

Hallo,
ich bin neu hier und habe folgendes Problem:

Ich habe seit Nov. 2004 ein Nebenwerbe angemeldet, worüber der Chef informiert ist - ich habe ihn vorher gefragt, ob ich das darf!
Jetzt hat unser Betrieb Kurzarbeit angemeldet, einige arbeiten auch schon in der Kurzarbeit. Ich muss noch meine angesammelten Überstunden abfeiern, arbeite aber zur Zeit immer noch meine 40 Stunden in der Woche - hab also noch nix abgefeiert, und bin auch noch nicht in der Kurzarbeit.

Nun musste ich mich beim AG melden und nochmals angeben, dass ich ein Nebengewerbe habe.
Das hab ich getan: Ich habe ein Nebengewerbe und tu dies während der KU auch nicht verstärkt betreiben.

Das reicht meinem AG aber nicht! Er will von mir, die Zahlen des Einkommens des letzten Jahres, und den dazugehörigen Einkommensteuerbescheid.

Darf mein AG diese Daten von mir verlangen?
Muss ich diese Daten meinem AG mitteilen??
Es käme in die Personalakte und nach der Kurzarbeit wieder raus.

Aber, da steht ja alles von mir drin, und das von meiner Frau - das geht doch den AG gar nichts an??????

Nach Rücksprache mit dem AA, meinten die, sie bräuchten nur die Angabe ob Nebengewerbe und ob verstärkt.....

Kann mir einer helfen,
ich bin Euch für Eure Antworten jetzt schon dankbar!!!!

Vielen Dank

Winnie der Puuh
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Stichworte
angabe an an ag, kurzarbeit, nebengewerbe

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