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Alt 23.02.2009, 15:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.01.2009
Beiträge: 408
Standard AW: Freizeitausgleich für Oberbürgermeister

Hallo,

ein Beamter ist selbstverständlich ein Arbeitnehmer wie ein Angestellter oder Arbeiter (solange du offenbar diese Statusunterscheidungen noch machen willst) auch.
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