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Hallo,
ich arbeite in einem grösseren Unternehmen. Nach meiner Elternzeit (1,5 Jahre) habe ich letztes Jahr aufgrund einer Stellenausschreibung und meinem Wunsch nur noch 80% (30 h Woche) zu arbeiten einen entsprechenden Antrag auf Teilzeit gestellt. Dieser wurde mir bewilligt. Nun war ich gestern im Unternehmen und habe mir nun sagen lassen, das ich Vollzeit zurückkehren muss. In unserer Betriebsvereinbarung steht folgender Satz: "Beim Wiedereinstieg besteht Anspruch mit der Stundenzahl die vor Beginn der Erziehungszeit bestand. Hiervon bleiben etwaige Ansprüche nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristigungsgesetztes unberührt" Heisst das nun ich kann mir meinen Antrag ins Haar schmieren und ich muss Vollzeit zurück, oder kann ich auf mein Recht beharren nach dem Teilzeitgesetz? Vielen Dank für Eure Hilfe. Gruss Michaela |
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