#7 (permalink)  
Alt 23.02.2009, 14:57
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Beiträge: 4
Standard AW: Rückkehr nach Elternzeit

Zitat:
Zitat von matthias Beitrag anzeigen
Wenn dein Kind erst 1.5 Jahre alt ist und du in Teilzeit arbeitest hast du weiter Kündigungsschutz der AG kann dir gar nicht (so einfach) kündigen.
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__18.html
(2) 1.


MfG
Matthias

Hallo Matthias,
ich habe ja nur 1,5 Jahre Elternzeit beantragt. Danach wollte ich ja wieder arbeiten, jedoch in Teilzeit nicht in Vollzeit.
Ich denke mal das Gesetz ist für mich in diesem Fall nicht relevant.
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