Anordnung von Wochenendarbeit
Hallo Forum,
gleich noch eine Frage, die sich aus dem Wechsel meines Vorgesetzten ergibt.
Wir haben derzeit in meiner Abteilung sehr viel zu tun, so dass Überstunden seit Oktober 2008 die Regel sind und bei 10-15% liegen. Die letzten Wochenenden wurde von vielen Arbeitern wie an einem normalen Arbeitstag gearbeitet (mind. 8 Std. + Überstunden), so dass meiner Meinung nach weitere verpflichtende Wochenenden juristisch fraglich sind (längerfristig zwischen 50 und 70 Std./Woche ohne freien Tag).
Mein neuer Geschäftsführer wünscht, dass diese Wochenendarbeit "bis auf Weiteres" beibehalten wird.
Da ich kein Vertreter dieser Meinung bin stellt sich mir die Frage, inwiefern Weisungsbefugnis (er weist mich an, dass die Mitarbeiter zu arbeiten haben) und Haftung sich vertragen.
Wenn ich ausdrücklich dazu aufgefordert werden, dies anzusetzen, muss ich das umsetzen, und komme ich dann aus der Haftung für den Arbeitsrechts-Verstoß raus (Beweis? Schriftlich?)?
Besten Dank
Xalan
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