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Alt 20.02.2009, 09:19
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Standard Arbeitsvertrag ok oder nicht ok?

Hallo,

bin ganz neu und hoffe auf Infos bezüglich meines Arbeitsvertrages. Hab aber auch wenig Ahnung von der Materie. Eine Befristung war bei der Stellenausschreibung nicht erwähnt. Ebenso sind Kurzarbeit oder Kündigungsfrist und Rückzahlungen für eventuelle Fortbildungsmaßnahmen mir suspekt. Überstunden - in Freizeit abzugelten so wurde mir gesagt - werden auch nicht erwähnt. Achso und die Firma, die da als Arbeitgeber steht gehört zwar zur Unternehmensgruppe, ist aber nicht die, wo ich mich beworben habe.

Hier ist er auszugsweise:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses
Die Mitarbeiterin tritt mit Wirkung vom 01.03.09 in die Dienste der Firma ein. Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis ist befristet. Es beginnt am 01.03.2009 und endet nach sechs Monaten am 31.08.2009 ohne dass es einer Kündigung bedarf, falls nicht vorher eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird.

§ 4 Vergütung
Die Mitarbeiterin erhält für ihre vertragliche Tätigkeit ein monatliches Bruttogehalt von € XXX. Nach der Probezeit erhöht sich das Bruttogehalt auf € xxx. Die Vergütung ist jeweils zum 3. des Folgemonats bargeldlos zu zahlen. Die Mitarbeiterin ist verpflichtet, ein Konto zu unterhalten und der Firma ihre Kontodaten mitzuteilen. Für den Fall der Gehaltsüberzahlung verzichtet die Mitarbeiterin bei der Rückforderung der zuviel gezahlten Bezüge auf die Einrede des Wegfalls der Bereicherung und ist mit der Aufrechnung bei der Gehaltsabrechnung oder dem Einzug zu Lasten ihres Girokontos einverstanden.

§ 7 Arbeitsverhinderung
Die Mitarbeiterin ist verpflichtet, der Firma jede Dienstverhinderung spätestens zwei Stunden vor Arbeitsbeginn sowie die voraussichtliche Dauer anzuzeigen. Auf Verlangen sind die Gründe der Dienstverhinderung mitzuteilen.

§ 11 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis kann vor Ablauf der Befristung mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine verspätet zugegangene Kündigung gilt als Kündigung für den nächst zulässigen Zeitpunkt. Eine fristlose Kündigung gilt gleichzeitig als fristgemäße Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Das Arbeitsverhältnis endet jedoch spätestens
· mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Mitarbeiterin das 63. Lebensjahr vollendet hat,

§ 14 Kurzarbeit
Sollte die Firma Kurzarbeit einführen müssen, erklärt die Mitarbeiterin bereits jetzt hiermit ihr Einverständnis.

§ 15 Fortbildungen
Sofern die Firma Kosten für Fortbildungsmaßnahmen der Mitarbeiterin übernimmt, wird folgende Rückzahlungsvereinbarung für den Fall des Ausscheidens der Mitarbeiterin getroffen:
1.Scheidet die Mitarbeiterin nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme aus der Firma aus, ist sie verpflichtet, die Fortbildungskosten anteilig zurückzuzahlen. Diese Verpflichtung besteht nicht mehr, wenn die nachfolgend geregelte Zeitspanne der Rückzahlungsverpflichtung abgelaufen ist. Die Rückzahlungsverpflichtung besteht bei einer Fortbildungsdauer
a)bis zu zwei Monaten für die Dauer von einem Jahr
b)bis zu sechs Monaten für die Dauer von zwei Jahren
c)bis zu einem Jahr für die Dauer von drei Jahren
d)bis zu zwei Jahren für die Dauer von vier Jahren
e)von mehr als zwei Jahren für die Dauer von fünf Jahren
2.Scheidet die Mitarbeiterin vor Beendigung der Fortbildungsmaßnahme durch Eigenkündigung oder fristlose Kündigung durch die Firma aus, so hat sie die durch die Fortbildung entstandenen Kosten zu erstatten.


Gaaaaaanz vielen Dank, wenn sich jemand die Mühe macht und mir sagt, ob der Vertrag ok ist oder nicht.

DANKE!
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