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Alt 05.02.2009, 14:01
PWN PWN ist offline
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Standard Anrechnung des Gehalts auf Abfindung

Hallo, mein Arbeitsverhältnis wurde zum 30. Juni betriebsbedingt gekündigt. Ich arbeite seit 20 Jahren in diesem Betrieb und werde nach BAT bezahlt. Danach bin ich unkündbar, möchte aber jetzt auch nicht mehr unbedingt weiterarbeiten.
Ich bin nun bis zum 30. Juni freigestellt und erhalte mein Gehalt weiter. Ich versuche, eine Abfindung zu erhalten und habe jetzt gehört, dass die Gehälter, welche in der Freistellungszeit bezahlt wurden, ohne dass ich gearbeitet habe, auf die Abfindung angerechnet werden.
Kann mir dazu jemand eine nähere Inforamtion geben? Eventuell sogar einen Gerichtsbeschluss mit Az?
Vielen Dank an Alle
PWN
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Stichworte
abfindung, anrechnung, arbeitsrecht

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